Download
Sie wollen ein oder alle Produkte in Ihre Website integrieren?
Führen Sie dazu folgende Schritte durch:
Allgemeine Nutzungsbedingungen für den Einsatz der Softwareprodukte der VOXA GmbH §1 - Geltung der Nutzungsbedingungen Für den Einsatz der von der Firma VOXA GmbH angebotenen Software und für vorvertragliche Schuldverhältnisses im Rahmen des geplanten Einsatzes der genannten Software gelten ausschließlich diese allgemeinen Nutzungsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Nutzungsbedingungen werden nicht Inhalt, auch wenn die Firma VOXA GmbH, Regionalcenter Südwest, Im Lettenhorst 7, 67105 Schifferstadt diesem nicht ausdrücklich widerspricht. Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die allgemeinen Nutzungsbedingungen der VOXA GmbH in ihrer bei der Abgabe der Erklärung des Bestellers unter www.sifasoftware.de abrufbaren Fassung, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Dieses Schriftformerfordernis kann nicht abbedungen werden. Für die Lieferung der Software gelten ergänzend die §§ 433 ff. BGB. § 2 - Zustandekommen der Vereinbarung Die Angebote der Firma VOXA GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass das Angebot schriftlich als "bindend" bezeichnet wird. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseitig unterzeichneten Vereinbarung oder schriftliche Auftragsbestätigung der VOXA GmbH zustande, außerdem dadurch, dass die VOXA GmbH mit der auftragsgemäßen Leistungserbringung beginnt. § 3 - Leistungsumfang Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Bereitstellung von Software für das Internet sowie die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß § 4 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Besteller hat überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und Bedingungen der Software bekannt. Maßgebend für den Umfang, die Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist die beiderseits bezeichnete Vereinbarung bzw. die Auftragsbestätigung der VOXA GmbH. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Bestandteil, wenn die Parteien dies schriftlich festlegen oder die VOXA GmbH dies schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch die VOXA GmbH. Produktbeschreibungen und Darstellungen in Festprogrammen sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der VOXA GmbH. Der Besteller erhält für die Nutzungsdauer den auf seiner Internetseite einzubindenden Html-Quellcode sowie außerdem die Zugangsrechte zu den über das Internet bei der VOXA GmbH abrufbaren Programmteilen. Der Besteller ist darüber aufgeklärt, dass die Software nur bei einer Online-Verbindung lauffähig ist. Der Besteller ist berechtigt, den Html-Quellcode in seine Homepage einzubinden. Die VOXA GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem Stand der Technik. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Überlassung der über das Internet abrufbaren Programmteile. § 4 - Recht des Bestellers an der Software Die Software ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte an der Software, die die VOXA GmbH dem Besteller im Rahmen der Vertragsanbahnung und Durchführung zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der VOXA GmbH zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die VOXA GmbH entsprechende Verwertungsrechte. Der Besteller erwirbt das Recht, den einzubindenden Html-Quellcode in seiner Homepage zu nutzen und somit sich und Dritten die Nutzungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Die VOXA GmbH räumt dem Besteller hiermit die Befugnisse an dem überlassenen Html-Quellcode ein, der zu den vereinbarten Nutzungszwecken notwendig ist. Der Besteller hat, damit eine Freischaltung des Programms durch die VOXA GmbH erfolgen kann, die Domain-Anschrift unter der die Nutzung der angebotenen Software erfolgen soll, der VOXA GmbH mitzuteilen. Nur durch die Mitteilung der Domain-Anschrift ist eine Freischaltung des Programms möglich. Der Besteller darf den einzubindenden Html-Quellcode nur in den Schranken des § 69e Urhebergesetz verändern und erst dann, wenn er schriftlich die VOXA GmbH von seinem Vorhaben unterrichtet und mit einer Frist von zumindest 2 Wochen zur Überlassung der erforderlichen Informationen gebeten hat. Für alle Kenntnisse und Informationen, die der Besteller im Rahmen der Veränderungen erhält, gilt § 14 dieser Geschäftsbedingungen. Für den Beginn und das Ende der Rechte des Bestellers gilt § 13 dieser Vereinbarung. Alle weiteren Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der VOXA GmbH nicht erlaubt. Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. der VOXA GmbH, die dem Besteller vor oder nach dem Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der VOXA GmbH und sind gem. § 14 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geheim zu halten. Dem Besteller ist bekannt, dass für die Nutzung des Programms ein javaskript fähiger Browser erforderlich ist. Dem Besteller ist bekannt, dass die Nutzung durch Dritte, im Rahmen des Zugriffs auf die Homepage zur Voraussetzung hat, dass diese ebenfalls javaskript fähige Browser verwenden. § 5 - Leistungszeit, Verzögerungen Die Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der VOXA GmbH schriftlich als "verbindlich" zugesagt. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet und um den Zeitraum, in dem die VOXA GmbH durch Umstände, die sich nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch "höhere Gewalt", "Arbeitskampf" und die "fehlende oder mangelnde Mitwirkung" des Bestellers. Vereinbaren die Vertragspartner nachträgliche zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich die Fristen um einen angemessenen Zeitraum. Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als 2 Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen. § 6 - Bindung und Beendigung Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund, Minderung oder Schadensersatzleistung) muss stets unter Bennennung des Grundes und der Fristsetzung zur Beseitigung (wenn keine Eilbedürftigkeit vorliegt, mindestens 2 Wochen) angedroht werden und kann nur binnen 2 Wochen nach Fristablauf erklärt werden. Hat der Besteller die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten, kann die Rückabwicklung nicht verlangt werden. Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Softwarenutzungsvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr. Die Kündigungsfrist für den Nutzungsvertrag beträgt 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres. § 7 - Vergütung, Zahlung Die vereinbarte Vergütung ist für das Kalenderjahr nach Rechnungslegung der VOXA GmbH innerhalb von 10 Tagen vorab durch den Besteller zahlbar. Nach Zahlungseingang erfolgt die Freischaltung der Software durch die VOXA GmbH. Die angegebenen Preise verstehen sich rein netto. Hinzu kommt die Umsatzsteuer. Der Besteller kann nur mit von der VOXA GmbH unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. § 8 - Pflichten des Bestellers Der Besteller ist verpflichtet, alle Liefergegenstände der VOXA GmbH unverzüglich ab Lieferung entsprechend der handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Dies gilt auch für Programme, die der Besteller im Rahmen der Gewährleistung und der Softwarepflege bekommt. § 9 - Sachmängel Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit. Sie eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Software dieser Art und Güte übliche Qualität. Für Fehlerfreiheit wird nicht gehaftet. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienungen oder Ähnlichem resultiert, ist kein Mangel. Bei Sachmängeln kann die VOXA GmbH zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der VOXA GmbH und zwar durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung eines Programms, das den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass Möglichkeiten aufgezeigt werden, die die Auswirkungen des Mangels vermeiden. Der Besteller ist verpflichtet, die VOXA GmbH bei der Fehleranalyse und der Mängelbeseitigung zu unterstützen, in dem er auftretende Probleme konkret beschreibt, die VOXA GmbH hierüber umfassend informiert und ihr für die Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die VOXA GmbH wird die Mängelbeseitigung nach ihrer Wahl vorort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die Nichtverfügbarkeit des Zugangs zum Programmteil, der über das Internet abzurufen ist, gilt, soweit die Nichtverfügbarkeit nicht durch die VOXA GmbH zu verantworten ist, nicht als Sachmangel. Wird durch die VOXA GmbH die Nacherfüllung endgültig verweigert, so kann der Besteller nach den Regelungen dieser AGB über die Vertragsbindung bzw. Vertragsbeendigung vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen. § 10 - Rechtsmängel Die VOXA GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Besteller keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet die VOXA GmbH dadurch Gewähr, dass sie dem Besteller nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft. Der Besteller unterrichtet die VOXA GmbH unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (Urheberrechte oder Patentrechte) gegen ihn geltend machen. Der Besteller ermächtigt die VOXA GmbH die Auseinandersetzung mit Dritten allein zu führen. Macht die VOXA GmbH von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Besteller von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung der VOXA GmbH anerkennen. Die VOXA GmbH wählt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Besteller von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Bestellers (z.B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme) beruhen. Die Regelungen über Sachmängel - letzter Absatz - gelten entsprechend. Für den Abbruch des Leistungsaustausches gilt die Regelung über "Vertragsbindung" bzw. "Vertragsbeendigung" entsprechend. § 11 - Haftung Die VOXA GmbH haftet nicht für fehlerhafte Eingaben des Nutzers. Ebenso haftet die VOXA GmbH nicht für Schäden, die durch die Einbindung der Html-Quellcodes und der Nutzung des Programms im System des Nutzers entstehen könnten. Die VOXA GmbH leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang: Die Haftung ist lediglich in den Fällen des Vorsatzes und der Gewährung einer Garantie unbeschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet die VOXA GmbH i.H. des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Nutzungszweckes gefährdet ist, haftet die VOXA GmbH i.H. des typischerweise vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch in der 2-fachen Höhe des jährlichen Nutzungsentgeltes für die Software. Der VOXA GmbH bleibt insoweit der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Besteller hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik. § 12 - Verjährung Die Verjährungsfrist beträgt - Für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt und Minderung 1 Jahr ab Ablieferung der Software, jedoch nicht weniger als 3 Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- und Minderungserklärung - Bei allen anderen Ansprüchen aus Sachmängeln 1 Jahr - Bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen 1 Jahr, beginnend ab dem Zeitraum in dem der Besteller von den anspruchsbegründeten Umständen Kenntnis erlangt hat, oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. § 13 - Beginn und Ende der Rechte des Bestellers Die VOXA GmbH kann die Rechte des Bestellers an der Software aus wichtigem Grund unter der Voraussetzung des § 6 widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Besteller die Vergütung nicht zahlt oder trotz schriftlicher Abmahnung in erheblichem Maße gegen die Rechte an der Nutzung der Software verstößt. Wenn das Nutzungsrecht an der Software nicht entsteht oder endet, kann die VOXA GmbH vom Besteller die Rückgabe von evtl. überlassenen Gegenständen verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass diese vernichtet sind, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist. § 14 - Geheimhaltung Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände, Softwareunterlagen, Informationen, die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten, oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus, vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. Der Besteller macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern oder sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung der ihnen eingeräumten Rechte benötigen. Die VOXA GmbH speichert die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. § 15 - sonstige Vorschriften Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch die Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax. Die Übermittlung per E-mail ist nicht ausreichend. Der Besteller stimmt zu, dass die VOXA GmbH im Rahmen der Geschäftstätigkeit Daten des Bestellers speichert und verarbeitet. Die VOXA GmbH beachtet die Vorgaben des Datenschutzrechtes. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung mit Kaufleuten ist Speyer.