Erster deutscher Einsatzzeitenrechner für die Einsatzzeit von "Fachkräften für Umweltschutz"

Umweltschutz geht in größeren Firmen oft Hand in Hand mit dem Arbeitsschutz. Die IAS Stiftung in Karlsruhe hat aufgrund von Erfahrungswerten ein Modell zur Ermittlung von Einsatzzeiten im Bereich Umweltschutz entwickelt .

Den im folgenden Rahmen gezeigten Rechner können auch Sie in Ihre Internetseite einbinden!

Einsatzzeitenrechner ©
zur Ermittlung von Einsatzzeiten von Fachkräften für Umweltschutz und Umweltmanagement
(nach VDSI-Information 2-2003 des Arbeitskreises Umweltschutz)

Durch die dargestellte Berechnungsgrundlage (unter Zugrundelegung von Berechnungen der Bosch Siemens Hausgeräte GmbH, Siemens AG, der IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung (Ein Modell zur Ermittlung der Einsatzzeiten betrieblicher Fachleute für Umweltschutz und Umweltmanagement.), des VBU) wird der Unternehmer in die Lage versetzt, die Einsatzzeit für die Fachleute im Umweltschutz sinnvoll zu bemessen und so eine kontinuierliche, nachhaltige Qualität des Umweltschutzes im Unternehmen zu sichern. Unabhängig davon kann in allen Fällen ein fachlich fähiger Mitarbeiter mit bestimmten Aufgaben betraut werden, die zu einer Zeitentlastung des Beauftragten führen. Die Ermittlung erfolgt für Fachleute die auf dem Gebiet des Umweltschutzes tätig sind. Die Bereiche des Gefahrgut- und Strahlenschutzrechts werden nicht betrachtet. Hierzu liegen noch keine ausreichenden Erfahrungswerte vor.

Ebenfalls liegen noch keine ausreichenden Untersuchungen für Betriebe mit weniger als 500 Beschäftigten vor, so dass die vorliegende Information hier lediglich Anhaltspunkte liefert.

Bitte wählen Sie eine Kategorie aus:

Kategorie (Beispiele)

Kategorie 1:
Verwaltungsunternehmen, Montage, Service, Handwerksunternehmen, Handelsunternehmen

Kategorie 2:
Komplexe Unternehmen aus Kategorie 1, Kommunalverwaltungen, produzierende Gewerbe wie z. B. Metallbearbeitung, Lebensmittelhersteller, Bauunternehmen, elektrotechnische Unternehmen, Maschinenbau, Holzunternehmen, Verkehrsunternehmen, Unternehmen des Gesundheitsdienstes
Kategorie 3:
Komplexe Unternehmen aus Kategorie 2, Chemie- und Pharmaunternehmen, Krankenhäuser, größere Druckereien, Keramik- und Glashersteller, Papierhersteller.
Kategorie 4:
Komplexe Unternehmen aus Kategorie 3, Metallverarbeitung, Kraftwerke, Verbrennungsanlagen, Chemieunternehmen

Hinweis:
Bei vorhandenen Aufgaben aus Gewässerschutz und Abfallrecht ist mindestens die Kategorie 2,
bei Aufgaben aus Immissionsschutz mindestens die Kategorie 3 und
bei Störfallvorsorge mindestens Kategorie 4 anzusetzen.

Anzahl der Abfallarten im Betrieb (Abfallbezeichnungen nach dem Abfallverzeichnis):
Anzahl der genehmigungsbedürftigen Anlagen (z. B. nach dem BImSchG, WHG, UVP, Baurecht):
Anzahl der Produktneuentwicklungen: